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Neu Dokument-ID: 694421

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Solidarhaftung

Eine Solidarhaftung ist nur dann möglich, wenn mehrere Schädiger für einen Schaden gemeinsam haften. Von einer Solidarhaftung spricht man, wenn jeder Schädiger dem Geschädigten gegenüber für die gesamte Schadenssumme zu haften hat und erst im zweiten Schritt gegen die Mithaftenden einen Regressanspruch nach der Schadensverursachungsquote besitzt. Beim Vorliegen einer Solidarhaftung kommt der Geschädigte leichter zu seinem Geld, weil die Zahlungsunfähigkeit eines mithaftenden Schädigers nicht ihn, sondern die anderen solidarisch haftenden Mitschädiger trifft. Dies deshalb, weil diese Ihren Regressanspruch nicht realisieren können.