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Dokument-ID: 694550
2.1.5 Änderung oder Aufhebung von Auflagen
In alten Bescheiden finden sich vielfach Auflagen, deren Grundlagen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gegeben sind. Bei jeder Überprüfung, ob durch die Behörde oder durch den Inhaber selbst, tauchen diese auf und verursachen zusätzlichen Aufwand der Prüfung.