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Dokument-ID: 392458
13.6 Sicherheitserwartungen der vom Produkt angesprochenen Zielgruppen
Sachverhalt
Beispiel: Oberster Gerichtshof vom 28.4.1998, Geschäftszahl 10 Ob 399/97t
Während eines Renneinsatzes brach ein Leichtmetalllenker eines Mountainbikes. Der Bruch resultierte daraus, dass der Lenker falsch dimensioniert war. Durch den Sturz wurde der Sportler verletzt. Aufgrund dieser Verletzung wurden gegen den Hersteller des Lenkers Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Konsequenz
Das Gericht verurteilte den Hersteller zur Bezahlung von Schadenersatz.