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Dokument-ID: 694419
Sicherungsleistungen
Besteht der Verdacht, dass sich der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren der Strafverfolgung entziehen wird, kann die Behörde auch eine Sicherungsleistung fordern, die die Höhe der möglichen Strafe aber nicht überschreiten darf und sofort zu bezahlen ist.