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Dokument-ID: 695766
5.1.1 Anwendungsbereich des E-Commerce-Gesetzes
Das E-Commerce-Gesetz (ECG) beruht auf der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und ist seit dem 01.01.2002 in Kraft. Es behandelt die Zulassung von Diensteanbietern, deren Informationspflichten, den Abschluss von Verträgen, die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr (§ 1 Abs 1 ECG).