© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 694310

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Entschuldbare Fehlleistung

Von einer entschuldbaren Fehlleistung spricht man dann, wenn zwar ein vorwerfbarer Fehler im Sinne der Rechtswidrigkeit begangen wird, dieser Fehler aber derart gering ist, dass er nicht einmal das Ausmaß von leichter Fahrlässigkeit erreicht. Der Begriff der entschuldbaren Fehlleistung spielt im Dienstnehmerhaftpflichtrecht eine Rolle. Ein Rückgriffsrecht des geschädigten Dienstgebers gegen den schädigenden Dienstnehmer ist, den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG) folgend, bei einer entschuldbaren Fehlleistung ausgeschlossen. Eine entschuldbare Fehlleistung kann nur angenommen werden, wenn die Fehlleistung nicht als nennenswertes Verschulden gewertet werden kann, also nur so genannte culpa levissima vorliegt, die sich bei Berücksichtigung der gesamten Arbeitslast im Drang der Geschäfte und mit Rücksicht auf deren Schwierigkeit ohne weiteres ergeben kann, so dass der Schaden nur bei außerordentlicher Aufmerksamkeit (dilligentia exactissima) abzuwenden ist.