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Albert Scherzer - Gerda Schönsgibl | Muster | Checkliste

14.1 Sachbezug für die Privatnutzung des Kfz

Sachbezug für die Privatnutzung des Kfz

  • Rechtsgrundlage
    • § 15 Abs 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
    • § 4 SachbezugswerteVO
    • Rz 168 Lohnsteuerrichtlinien
    • Ein Sachbezug ist in all jenen Fällen anzusetzen, in denen der Dienstgeber seinem Dienstnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) zur privaten Nutzung überlässt. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als Privatnutzung.
  • Höhe des Sachbezugwertes
    • Der Sachbezugswert beläuft sich grundsätzlich auf 2 % der Anschaffungskosten monatlich, maximal jedoch EUR 960,–/Monat
    • Abhängig vom Fahrzeug ergeben sich unterschiedliche Modalitäten bei der Berechnung der maßgeblichen Anschaffungskosten.
  • Sachbezugswert bei Unterschreitung des CO2-Grenzwerte
    • Grenzwert: 141 g/km (jedes Jahr minus 3 Gramm pro Jahr bis 2025, ab diesem Zeitpunkt 126 g/km)
    • 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) und maximal EUR 720,– pro Monat.
    • Die Anschaffungskosten umfassen auch die Kosten für Sonderausstattungen wie ABS, Autoradio, Klimaanlage und Ähnliches.
    • Beträgt die Privatnutzung einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Jahresdurchschnitt nachweislich nicht mehr als 500 km, ist nur der halbe Sachbezugswert anzusetzen.
    • Unterschiedliche Fahrtstrecken in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen sind dabei unbeachtlich.
  • Regelungen bei Gebrauchtfahrzeugen
    • Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2-Emissionswert-Grenze im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. Anstelle dieses Betrages können die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeuges zugrunde gelegt werden.
  • Sachbezugswert bei Leasingfahrzeugen
    • Bei Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten zugrunde zu legen.
  • Sachbezugswert bei Vorführwagen
    • Die tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Sonderausstattungen) sind um 15 % zu erhöhen
    • Zuzüglich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe
  • Kostenbeitrag des Arbeitnehmers
    • Ein Kostenbeitrag mindert den monatlichen Sachbezugswert.
    • Dies gilt sowohl für laufende Kostenersätze als auch für einen einmaligen Kostenbeitrag bei Anschaffung des Fahrzeuges durch den Arbeitgeber.
  • Abgabenrechtliche Behandlung
    • Sozialversicherung: Der Sachbezug ist Teil des laufenden Bezuges; es fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
    • Lohnsteuer: Die Besteuerung erfolgt zum „laufenden Tarif“.
    • Sonstige Lohnnebenkosten: Es fallen der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und die Kommunalsteuer (KommSt) an.

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