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Dokument-ID: 695903
4.5.6 Strafbare Handlung nach § 159 Abs 3 StGB
Der Tatbestand des § 159 Abs 3 StGB umfasst die fahrlässige Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch kridaträchtiges Handeln, wobei die Zahlungsunfähigkeit nur durch eine Sanierung durch die öffentliche Hand abgewendet werden kann.