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Neu Dokument-ID: 642454

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.42 Sturz von einem Dach

Sachverhalt

Beispiel:

Bestrafung durch die Bezirksverwaltungsbehörde

Ein Zimmerer wurde auf einer Baustelle von seinem Dienstgeber zu Dachdeckungsarbeiten herangezogen. Im Zuge dieser Tätigkeiten verlor der Zimmerer den Halt auf dem Dach und stürzte ca 4,5 m zu Boden. Bei diesem Unfall verletzte sich der Zimmerer schwer. Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei diesem Unfall um einen unter Versicherungsschutz stehenden Arbeitsunfall handelt, hatten die Träger der Sozialversicherung insgesamt mehr als EUR 40.000,– zu leisten.

Vom Arbeitsinspektorat wurde der gegenständliche Unfall erhoben und es wurde festgestellt, dass die Dachdeckerarbeiten an absturzgefährdender Stelle ausgeführt wurden und vom Arbeitgeber lediglich ein Baustellengerüst zur Absicherung aufgestellt wurde. Bei diesem Gerüst hat es sich weder um ein Dachfanggerüst gehandelt, noch waren an diesem Gerüst überhaupt Brustwehren angebracht. Persönliche Schutzausrüstung wurde auch nicht verwendet.

Konsequenz:

Aufgrund der Anzeige des Arbeitsinspektorates wurde der Dienstgeber zu einer Strafe in der Höhe von EUR 3.600,– rechtskräftig verurteilt.

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