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Dokument-ID: 695805
3.2 Pflichten des Unternehmers in der Krise
Während einer Unternehmenskrise sollte jeder Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer sehr sorgfältig seinen Handlungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen, da Verstöße mit strengen strafrechtlichen Sanktionen belegt sind und möglicherweise Schadenersatzpflichten auslösen können.