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Neu Dokument-ID: 694303

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

Abkürzung: DHG. In diesem Gesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstgeber von einem Dienstnehmer Schadenersatz verlangen kann, wenn ihm von diesem ein Schaden zugefügt worden ist. Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz fokussiert sich dabei auf die Haftungsschonung bzw -reduktion des Dienstnehmers, wobei hier verschiedene Verschuldensgrade zu berücksichtigen sind.