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Dokument-ID: 753942
8.2.3 Sanktionen
Die DSGVO sieht für Verletzungen der Pflichten eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters harsche Geldbußen vor.
Ein Strafrahmen von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher der Beträge höher ist, gilt unter anderem bei Verletzungen folgender Bestimmungen (Art 83 Abs 4 DSGVO):