Anonymverfügung
Die Anonymverfügung ist das Ergebnis eines abgekürzten Verfahrens im Verwaltungsstrafrecht. Gegen die Anonymverfügung ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Ist man mit dem Inhalt der Anonymverfügung nicht einverstanden, dann braucht man die verhängte Strafe nur nicht rechtzeitig einbezahlen. Durch die Nichtzahlung wird die Anonymverfügung gegenstandslos und das formelle (ordentliche) Strafverfahren wird automatisch in Gang gesetzt. Die Grenze für die Ausstellung von Anonymverfügungen liegt in der Regel bei EUR 365,–.