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Dokument-ID: 695751
4.5.1 Domain-Grabbing
Unter Domain-Grabbing wird der gezielte Erwerb einer Domain durch ein Unternehmen in der Absicht verstanden,
- die bereits mit erheblichem Aufwand betriebenen Bemühungen eines Konkurrenten zu sabotieren, die entsprechende Bezeichnung für die eigene Tätigkeit im Verkehr durchzusetzen oder
- eine solcherart erlangte Position auf Kosten des anderen zu vermarkten.