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Neu Dokument-ID: 694447

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Verwaltungsakzessorietät

Von Verwaltungsakzessorietät wird gesprochen, wenn die Erfüllung eines Straftatbestandes abhängig ist von Regelungen des Verwaltungsrechtes. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt, dass wegen eines Umweltdeliktes gerichtlich zu bestrafen ist, wer entgegen einer Rechtsvorschrift ein Gewässer verunreinigt, Abfall gefährlich ablagert, gesundheitsschädlichen Lärm erzeugt usw. Mit dem Hinweis auf „die Rechtsvorschrift“ sind auch die Verwaltungsvorschriften gemeint. Grundlage für eine gerichtliche Verurteilung nach dem Umweltstrafrecht ist daher die Übertretung einer Verwaltungsvorschrift.