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Dokument-ID: 695170
1.2.1 Interessenskonflikte
Ein Interessenskonflikt ist gegeben, wenn ein Mitarbeiter, Manager oder Eigentümer eines privaten oder öffentlichen Unternehmens ein intransparentes, nicht offengelegtes, persönliches Interesse an einer Transaktion hat, die geeignet ist, sich nachteilig auf seinen Arbeitgeber bzw das Unternehmen auszuwirken. Wie in anderen Korruptionsmustern geht es bei Interessenskonflikten um den Einfluss auf eine Entscheidung zum Nachteil einer Organisation.