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Dokument-ID: 1235648
17 Bedeutende Vereinfachungen beim CBAM beschlossen
Der Omnibus erreicht eine erste Haltestelle …
Seit Oktober 2023 gilt die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, mit der die EU sicherstellen will, dass bei der Einfuhr von emissionsintensiven Produkten wie Zement, Stahl, Aluminium und Düngemitteln vergleichbare CO2-Kosten wie innerhalb der EU anfallen. Seit 2024 läuft die Übergangsphase, in der zunächst nur Meldepflichten bestehen – der Kauf von CBAM-Zertifikaten wird schrittweise ab 2026 verpflichtend.