© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 387648

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Untersagung der Beschäftigung von Jugendlichen wegen grober Pflichtverletzung

Sachverhalt

Beispiel: Verwaltungsgerichtshof vom 20.6.2006, Geschäftszahl 2006/02/0130

Mit einem Bescheid vom 6. April 2006 wurde einem Dienstgeber gem § 31 Abs 2 Kinder- und Jugendlichengesetz bis zum 31. Dezember 2007 die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen verboten. Der Dienstgeber hat laut Feststellung der Behörde bei zwei auswärtigen dienstlichen Verrichtungen im Beisein von Jugendlichen am Abend im Hotelzimmer einen Pornofilm abgespielt, wobei die Jugendlichen zumindest teilweise den Inhalt und Ablauf des Filmes hätten wahrnehmen können. Weiters wurde dem Dienstgeber vorgeworfen, er habe bei einer Reihe von näher angeführten Anlässen die bei ihm beschäftigten Jugendlichen zum Genuss von alkoholischen Getränken animiert.

Gegen diesen Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde erhob der Dienstgeber Beschwerde an den zuständigen Landeshauptmann. Vom Landeshauptmann wurde der gegenständliche Bescheid bestätigt. Gegen diesen Bescheid des Landeshauptmanns wurde Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben.

Konsequenz:

Das Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bis zum 31. Dezember 2007 wurde vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop