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Neu Dokument-ID: 920751

Susanne Kappel | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.6 Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission

Neben der Anrufung des zuständigen Arbeits- und Sozialgerichts steht den Betroffenen auch die Möglichkeit offen, ein entsprechendes Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission einzuleiten.

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