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Neu Dokument-ID: 920727

Susanne Kappel | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.4.2 Entgelt

Das Diskriminierungsverbot beim Entgelt ist das älteste Diskriminierungsverbot. Ihm liegt der weite Entgeltbegriff zugrunde. Eine Diskriminierung ist nicht nur beim Gehalt, sondern auch bei anderen Entgeltbestandteilen (zB Prämien, Betriebspension, Zulagen, Bilanzgeld, etc) verboten. Aufwandentschädigungen (zB Diäten, Kilometergeld, etc) sind vom Entgeltbegriff nicht umfasst.

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