Neu
Dokument-ID: 807421
7.7 Kontrolle von E-Mail und Internet
Grundsätzliches
Auch die Kontrolle der Benutzung der Internet-Dienste (Internet, E-Mail) am Arbeitsplatz ist einer Regelung durch Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG zugänglich. Anders wäre es nur im (praktisch kaum denkbaren) Fall, dass eine schrankenlose Privatnutzung gestattet wäre. Da dies de facto aber ausgeschlossen ist, ist eine Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen für die Privatnutzung (Umfang, erlaubte Inhalte) möglich.