11.41 Kollision zwischen Hubwagen und Gabelstapler
Sachverhalt
Beispiel:
ASG Wien vom 25.2.2013, Geschäftszahl: 1 Cga 151/10x
Im Bereich des Lagers kam es auf einem Betriebsgelände zu einem Zusammenstoß zwischen einem Hubwagen und einem Gabelstapler. Bei diesem Unfall zog sich der Lenker des Hubwagens schwere Verletzungen im Bereich des rechten Fußes zu. Der Unfall ereignete sich, als der Lenker des Hubwagens rückwärts durch eine Lagerhalle fuhr, ohne seinen Blick nach hinten zu richten. Gleichzeitig steuerte der Lenker des Gabelstaplers sein Fahrzeug auf den rückwärtsfahrenden Hubwagen zu, blickte dabei aber nicht nach vorne in Fahrtrichtung, sondern nach rechts, da auch von dort mit Fahrzeugen zu rechnen war.
Durch die Verletzung im Bereich des Fußes war dem Hubwagenlenker eine Fortsetzung seiner vielversprechenden Karriere als Fußballspieler nicht mehr möglich. Aus diesem Grund verlangte der Lenker des Hubwagens von seinem Kollegen Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstentgang.
Konsequenz:
Vom Gericht wurde dieser Anspruch zumindest teilweise als zu Recht bestehend anerkannt.