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Dokument-ID: 694297
Bezirksanwalt
Wird ein Strafverfahren vor dem Bezirksgericht verhandelt, dann vertritt die Anklage der Bezirksanwalt. Der Bezirksanwalt ist daher jener Staatsanwalt, der für das Bezirksgericht zuständig ist. Er unterliegt der Aufsicht eines Staatsanwalts. Bezirksanwälte müssen nicht unbedingt ausgebildete Juristen sein.