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Dokument-ID: 694823
1.3.1 Voraussetzungen der Strafbarkeit
Eine Handlung ist nur dann mit Strafe bedroht, wenn
- die Merkmale eines bestimmten Deliktes erfüllt sind (Tatbestandsmäßigkeit),
- die Tathandlung bestimmte Folgen verursacht hat (Kausalität),
- die Tathandlung rechtswidrig ist und
- ein Verschulden des Täters vorliegt. Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt.