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Neu Dokument-ID: 779226

Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Begriffe

Der Begriff Delikt stammt aus dem Lateinischen „delictum“ und bedeutet „Vergehen, Fehler“. Im Strafrecht wird darunter ein verbotenes Verhalten (Tun, Unterlassen) einschließlich der Strafandrohung (Sanktion) bezeichnet. Das betriebswirtschaftliche Begriffsverständnis von Delikt ist weiter gefasst, da auch nicht mit Strafe bedrohte Verstöße zu berücksichtigen sind.

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