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Dokument-ID: 807639
6.7 Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (§ 153d StGB)
Erfasst von diesem Straftatbestand ist das betrügerische Nichtabführen der Dienstgeber- und der Dienstnehmerbeiträge sowie der Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz.