5.2.4 Folgen des Rücktritts
Konsequenz des Rücktritts eines Verbrauchers von einem Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag ist die Rückabwicklung Zug um Zug. Tritt der Verbraucher zurück, muss der Unternehmer ihm alle Zahlungen, die er geleistet hat, erstatten, und zwar auch die Lieferkosten – sofern diese an den Unternehmer bezahlt wurden (§ 14 Abs 1 FAGG). Zu ersetzen sind allerdings nur die Kosten der Standardlieferung. Die Kosten der Rücksendung der Ware hat der Verbraucher nur dann zu tragen, wenn ihn der Unternehmer vor Vertragsabschluss bzw vor der Vertragserklärung darüber informiert hat.