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Neu Dokument-ID: 694301

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Deckung – Versicherung

Von der Deckung spricht man dann, wenn eine Versicherung für einen bestimmten Schadensfall zusagt, den entstandenen Schaden zu übernehmen. Zur Prüfung der Deckung ist einerseits die Frage zu klären, ob und andererseits in welchem Umfang für bestimmte Versicherungsfälle überhaupt eine Versicherung besteht. Nur wenn der entstandene Schaden grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst ist und darüber hinaus sich die Schadenssumme im Rahmen der Versicherungssumme bewegt, dann besteht eine Deckung für den gegenständlichen Schadensfall. Vorläufige Deckung (Deckungszusage) bedeutet, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer sofortigen Versicherungsschutz gewährt, obwohl formal noch keine Polizze ausgestellt ist. Dies dient zur Überbrückung des dazwischen liegenden Zeitraums.