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Albert Scherzer | Glossar

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Mittels Elektronischem Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen etc) inklusive Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden. Der ERV, der vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechenzentrum entwickelt wurde, besteht seit 1990 als elektronischer Kommunikationsweg zwischen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht. Der ERV ersetzt damit die Übermittlung von Dokumenten per Post unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Hinsichtlich Sicherheit und der Möglichkeit zur Weiterverarbeitung der Daten unterscheidet sich der ERV erheblich von der Kommunikation mit E-Mail.