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Neu Dokument-ID: 392665

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.6 Mangelhafte Spenglerarbeiten

Sachverhalt

Beispiel: Oberster Gerichtshof vom 5.11.2002, Geschäftszahl 4 Ob 236/02p

A erteilte dem Spenglereibetrieb X im Jahr 1999 den Auftrag zur Ausführung von Dachdecker- und Spenglerarbeiten an seinem Haus. Die Arbeiten wurden mangelhaft durchgeführt.

A begehrt in seiner Klage Schadenersatz für Reparaturaufwendungen und Nebenkosten in der Höhe von EUR 25.435,49 vom gewerberechtlichen Geschäftsführer B. Der Beklagte B war von 1997 bis Jänner 2002 gewerberechtlicher Geschäftsführer des Spenglereibetriebs.

A stützt die Klage darauf, dass B als gewerberechtlicher Geschäftsführer

  • gem § 39 Gewerbeordnung (GewO) für „die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes verantwortlich“ sei (Schutzgesetzverletzung) und
  • der Bestellungsvertrag zwischen B und der Firma X auch den Auftraggeber A schütze (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter).

Konsequenz

Alle Gerichte haben in diesem Fall die Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers abgelehnt.

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