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Dokument-ID: 694434
Tatbestandsmerkmale
Jene Voraussetzungen, die das Gesetz für eine Strafbarkeit vorsieht und die im entsprechenden Delikt genannt sind, nennt man Tatbestandsmerkmale. Jede einzelne von verschiedenen Voraussetzungen ist ein separates Tatbestandsmerkmal.
Siehe dazu auch Tatbestand.