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Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7 Sonstige Genehmigungsregime im Überblick

Anbei werden noch häufige Genehmigungsregime aufgezählt, die in der betrieblichen Praxis zur Anwendung kommen können:

Gesetz

Bewilligungspflicht

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

  • Arbeitsstättenbewilligung, wenn die Art der Betriebseinrichtungen, der Arbeitsmittel, der verwendeten Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren in besonderem Maße eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bewirken können.
  • Wird meist bei anderen Genehmigungsregimen miterledigt. • [Fußnote: Vgl auch § 93 ASchG.] 

Eisenbahngesetz (EisbG)

  • Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen
  • Betrifft im betrieblichen Umfeld insbesondere Anschlussbahnen

Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K)

  • Genehmigungen für Dampfkesselanlagen ab 50 kW, Gasturbinen bzw Gasmotoren ab 50 MW

Landes-Elektrizitätsgesetze

  • Stromerzeugungsanlagen – Mindestleistung je nach Bundesland abhängig

Mineralrohstoffgesetz (MinroG)

  • Genehmigung von Bergbauanlagen

Naturschutzgesetze der Länder

  • Bewilligungspflichtige Vorhaben (zB Werbeinrichtungen, Lagerplatz, Schottergrube, …) außerhalb des Ortsbereiches
  • Ortsbereich = baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes (zB Häuser, Gewerbe- oder Industrieparks)

Strahlenschutzgesetz (StrSchG)

  • Besitz und Umgang mit bewilligungspflichtigen Strahlenquellen (zB Dichtemessgeräte, Röntgenanlagen, …)

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