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Dokument-ID: 694311
Entschuldigungsgründe
Im Strafrecht liegt ein Entschuldigungsgrund dann vor, wenn von keinem maßgerechten Menschen, der mit den rechtlichen Werten der Gesellschaft verbunden ist, in der konkreten Situation des Täters ein normgetreues Verhalten zu erwarten ist.
Ein Entschuldigungsgrund, der die Schuld an der rechtswidrigen Tat entfallen lässt, kann etwa darin erblickt werden, wenn eine Person, um ihr eigenes Leben zu retten, einer anderen Person eine lebensrettende Maßnahme verwehrt.