8.3 Unfall bei Tätigkeiten an einer gemeinsamen Betriebsstätte
Bei dieser Fallgruppe dürfte es sich um den häufigsten, aber auch haftungsrechtlich um den schwierigsten Fall des Outsourcings handeln.
Hier nutzen zwei verschiedene Unternehmungen eine gemeinsame Betriebsstätte, die konkreten Tätigkeiten greifen oft weit in die Tätigkeit des Partners ein. Zu denken sei hier nur an Reinigungstätigkeiten: während der Schicht wird an einer Maschine produziert, die nach Arbeitsende vom anderen Unternehmen gereinigt wird; oder auch die Instandhaltung: Leuchtmittel in einer Halle werden während des laufenden Produktionsprozesses getauscht; Gleiches gilt auch für die Entsorgung: Abfälle, oder sogar gefährliche Abfälle, die während der Produktion anfallen, müssen von einem anderen Unternehmen entsorgt werden.