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Dokument-ID: 695129
8 Haftung bei der Auslagerung betrieblicher Teilleistungen
Outsourcing bedeutet die Auslagerung bestimmter Teilleitungen und -tätigkeiten und deren Übernahme durch ein anderes Unternehmen.
Der Begriff outsourcing wurde aus den Wörtern „outside“ und „resourcing“ gebildet. Typische Bereiche, die an andere Unternehmen outgesourced werden, sind etwa die Reinigung, die Instandhaltung, das Catering oder auch die Buchhaltung, wobei gerade in letzter Zeit die Tendenz dahin geht, immer mehr Bereiche an andere Unternehmen zu vergeben.