2.5 Verletzung von Verwaltungsvorschriften durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Sachverhalt
Beispiel: Verwaltungsgerichtshof vom 24.1.2008, 2007/09/0338
Zur Sanierung eines Hotels wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Auf der Baustelle waren zu verschiedenen Zeiten ausländische Mitarbeiter tätig, ohne dass für sie eine entsprechende Bewilligung vorgelegen hätte. Aus diesem Grund erfolgte eine Bestrafung eines der Gesellschafter der Gesellschaft. Im Verfahren wurde von ihm vorgebracht, dass nicht er sondern ein anderer Gesellschafter intern als strafrechtlich Verantwortlicher bestimmt worden sei. Aufgrund dieser Aufgabenteilung sei nicht er sondern sein Mitgesellschafter zu bestrafen.
Konsequenzen
Vom Verwaltungsgerichtshof wurde die Bestrafung bestätigt.