Neu
Dokument-ID: 695776
5.2.1 Fernabsatzvertrag
Der Fernabsatzvertrag wird im FAGG als ein Vertrag definiert, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, ohne deren gleichzeitige körperliche Anwesenheit, im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems geschlossen wird. Dabei werden bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (zB Brief, Internet, Telefon, Telefax) verwendet (§ 3 Z 2 FAGG).