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Dokument-ID: 694299
Bezirksverwaltungsbehörde
Unter der Bezirksverwaltungsbehörde versteht man die Bezirkshauptmannschaft oder in den Statutarstädten den Magistrat. Diese stellen im Regelfall die erste Instanz im Verwaltungsverfahren dar. Bezirksverwaltungsbehörden sind monokratisch organisiert. Irrigerweise werden häufig die Bezirkshauptmannschaften damit verwechselt, obwohl diese als Dienststelle nur der administrative Hilfsapparat für die eigentliche Behörde darstellt.