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Dokument-ID: 694414
Sachlicher Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich einer Norm umschreibt jene inhaltlichen Gebiete und Verhaltensweisen, für die diese Vorschrift Geltung hat. Die Datenschutzgrundverordnung findet in sachlicher Hinsicht etwa Anwendung auf die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten und die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.