© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 695127

Susanne Kappel | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.6 Dienstzeugnis

Das Dienstzeugnis soll dem Arbeitnehmer zum Nachweis für absolvierte Dienstverhältnisse bei der Arbeitsplatzsuche dienen und dem präsumtiven Arbeitgeber als Informationsquelle über die Qualifikation des Bewerbers (OGH 9 ObA 205/98g, JBl 1999, 675). § 39 AngG normiert, dass neben der Dauer der Dienstleistung vor allem die Art der Dienstleistung entsprechend beschrieben werden muss. Neben dem Anspruch auf ein Dienstzeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht auch ein Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop