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Dokument-ID: 998607
4.1.3 Internes Kontrollsystem
Ein Anknüpfungspunkt für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes ist das Organisations- oder Auswahlverschulden der Entscheidungsträger, wenn ein Mitarbeiter des Verbandes eine Straftat begangen hat, durch die den Verband entweder begünstigt wurde oder durch die eine den Verband treffende Pflicht verletzt wurde.