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Albert Scherzer | Glossar

TOM

Seit Inkrafttreten der DSGVO wird in Zusammenhang mit Datenschutz häufig das Akronym „TOM“ verwendet. Als TOMs werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet. Es handelt sich dabei um Sicherheitsvorkehrungen, die personenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen sollen. Im Wesentlichen bestehen diese Maßnahmen aus acht Säulen. Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle und Datentrennungskontrolle.

Die DSGVO sieht vor, dass eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen mach Art 32 im Verfahrensverzeichnis eines Verantwortlichen enthalten sein muss. Art 32 DSGVO versteht unter „Sicherheit der Verarbeitung“, dass unter anderem auch der Stand der Technik zu berücksichtigen ist, um „ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“.