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Dokument-ID: 525166
7.4 Elektronische Rechnungsstellung
Allgemeines zur Gleichstellung von Papier- und E-Rechnungen
Bisher waren hohe technische Anforderungen für auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen vorgesehen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 wurden Papier- und elektronische Rechnungen gleichgestellt und die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für Umsatzsteuerzwecke deutlich reduziert, wodurch auch eine Senkung der Verwaltungskosten erreicht werden soll.