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Dokument-ID: 303816
3.7 Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Behinderung
Als Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht. Als nicht nur vorübergehend wird ein Zeitraum, der voraussichtlich mehr als 6 Monate andauert, angesehen.