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Dokument-ID: 695811
3.2.2 Durchführung einer Überschuldensprüfung
Der Geschäftsführer einer GmbH ist daher verpflichtet, laufend die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beobachten. Zeigen sich die ersten Anzeichen einer Krise, muss er sich durch Aufstellung eines Vermögensstatutes einen Überblick über den Stand der Aktiva und Passiva verschaffen und somit eine Überschuldungsprüfung durchzuführen. Aufgrund dieser Aufstellung hat er unverzüglich eine eingehende Analyse vorzunehmen oder eine fachkundige Fremdanalyse zu veranlassen.