12.4 Ersatz des weiterbezahlten Entgeltes durch den Schädiger
Sachverhalt
Beispiel: Oberster Gerichtshof vom 24.3.1994, Geschäftszahl 2 Ob 21/94
Ein Mitarbeiter der klagenden Partei wurde als Fußgänger von einem LKW angefahren, dessen Lenker alkoholisiert war und darüber hinaus auch keine Lenkerberechtigung besessen hat. Der Dienstgeber des verletzten Fußgängers musste seinem Dienstnehmer gem § 8 Angestelltengesetz (AngG) das Entgelt während der Dauer des Krankenstandes weiterbezahlen. Einschließlich der Dienstgeberbeiträge belief sich die Höhe des weiterbezahlten Entgeltes auf EUR 8.818,–. Dieser Betrag wurde vom Dienstgeber bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Da die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigerte, musste der Dienstgeber seinen Anspruch einklagen.
Konsequenz:
Sowohl das Erst- als auch das Zweitgericht haben den Anspruch des Dienstgebers abgelehnt. Erst der Oberste Gerichtshof hat den Anspruch als grundsätzlich bestehend anerkannt.