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Neu Dokument-ID: 694542

Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Anzeige der Änderung

Die Gewerbeordnung • [Fußnote: Vgl § 81 GewO.]  und das Abfallwirtschaftsgesetz • [Fußnote: Vgl § 37 AWG.]  kennen gerade im Falle von Änderungen auch das Anzeigeverfahren. Hier sind die Änderungen der Behörde mit entsprechenden Daten bekannt zu geben, und diese hat diese Änderungen mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen.

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