1.1 Pflichten im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Grundlegende Regelungen für den Arbeitnehmerschutz bzw Sorgfalts- und Fürsorgepflichten sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) normiert. In diesem Regelwerk werden allgemein anzuwendende Rahmenregelungen für den Arbeitnehmerschutz getroffen. Das Gesetz gibt allgemeine Schutzziele („Was ist zu tun“), nicht jedoch die konkrete Art und Weise der Umsetzung vor. Die konkrete Umsetzung im Betrieb liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Detailregelungen zu einzelnen Teilaspekten des Arbeitnehmerschutzes sind in Verordnungen zum ASchG und fallweise auch in Normen oder Unfallverhütungsvorschriften enthalten („Wie ist es zu tun“).