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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.2 Bestechung

Bestechung kommt dabei vor allem in der Form von Kick-Back-Zahlungen vor. • [Fußnote: Vgl zum Folgenden Wells, J. T./Kopetzky, M. (2012): Wirtschaftskriminalität in Unternehmen. Vorbeugung & Aufdeckung, 2. Aufl, Wien. S. 272–277.] 

Hinweis:

Kick-Back-Zahlung ist die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages aus einem Geschäft durch externe Geschäftspartner an Mitarbeiter. Typischerweise wird der Kick-back demjenigen, der ihn letztlich aufzubringen hat (meist dem Arbeitgeber der Mitarbeiter), nicht bekannt gemacht.

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