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Dokument-ID: 695771
5.1.3 Vertragsbezogene Vorschriften
Schließt der Diensteanbieter mit den Nutzern Verträge, so treffen ihn weitergehende Pflichten:
- Klare und verständliche Information über bestimmte vertragsabschlussbezogene Umstände, bevor der Nutzer seine Vertragserklärung abgibt (vgl § 9 ECG)
- Zurverfügungstellung von AGB, sodass der Nutzer sie speichern und reproduzieren kann (§ 11 ECG)
- Angemessene Mechanismen, die dem Nutzer erlauben, Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren (§ 10 ECG)